Allgemeine
Geschäftsbedingungen!
1.1.ARWID
erbringt seine Dienste und Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie
sind Bestandteil aller Verträge mit ARWID,
insbesondere für
Unternehmensberatung,
Marketing,
Werbung,
Verkauf von Firmenadressen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend
kurz: AGB) regeln die Vertragsbeziehung
zwischen der Fa. ARWID (nachfolgend kurz:
ARWID) und ihren Kunden, soweit nicht durch
individuelle Vereinbarung abweichende
Regelungen getroffen werden. Diese AGB gelten
jedoch nur gegenüber Unternehmern im Sinne
des § 310 Abs. 1 BGB.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder abweichende allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt ARWID
nicht an, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche
schriftliche Zustimmung durch ARWID vor. Diese
AGB gelten auch dann, wenn ARWID in Kenntnis
entgegenstehender oder von diesen AGB
abweichenden Bedingungen des Kunden die
Lieferung ohne ausdrücklich erklärten
Vorbehalt ausführt.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte zwischen den Parteien, soweit nicht
ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart
wird.
2.
Angebote
2.1 Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß
§ 145 BGB zu qualifizieren, so können wir
dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen,
Musterdatensätze und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums-, Urheber- und
Leistungsschutzrechte vor. Dies gilt auch für
solche schriftlichen Unterlagen, die als
„vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer
Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3.
Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise für
die Lieferung von Daten oder die Durchführung
einer Dienstleistung als solche. Eine auf
Kundenwunsch durchgeführte Lieferung auf
Datenträgern wird gesondert berechnet.
3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in
unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen.
3.3 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer
schriftlicher Vereinbarung.
3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, sind die vereinbarten Beträge
netto (ohne Abzug) zur Zahlung innerhalb von 3
Tagen fällig. Es gelten die gesetzlichen
Regelungen betreffend des Zahlungsverzuges,
siehe auch § 286 Abs. 3 BGB.
3.5 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist
ausgeschlossen, soweit sich diese nicht auf
rechtskräftig festgestellte, unbestrittene
oder durch ARWID anerkannte Ansprüche
bezieht. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.
Lieferung und Lieferverzug
4.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht
etwas anderes ergibt, erfolgt die Lieferung
von Datenmaterial per Online-Lieferung. Dies
kann nach Wahl von ARWID entweder verschlüsselt
per E-Mail erfolgen oder durch Zuverfügungstellung
einer entsprechenden Download-Möglichkeit.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich in einem
Dateiformat, welches mit der jeweils aktuellen
Programmversion von Microsoft Excel
verarbeitet werden kann.
4.2 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeiten
setzt die Abklärung aller technischen Fragen
voraus. Die Einhaltung unserer
Lieferverpflichtung setzt weiter die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten.
4.3 ARWID ist zur Datenlieferung erst nach vollständigem
Zahlungseingang verpflichtet, wenn nicht ausdrücklich
eine Vorleistungspflicht von ARWID vereinbart
wird. ARWID ist jedoch dazu berechtigt, die
Daten auch vor diesem Zeitpunkt zu liefern.
4.4 Teillieferungen durch ARWID sind in zumutbarem
Umfang zulässig.
4.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt
er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
so ist ARWID berechtigt, den insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.6 ARWID haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen,
soweit das zugrundeliegende Rechtsgeschäft
ein Fixgeschäft im Sinne von § 268 Abs. 2
Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. ARWID
haftet auch, sofern als Folge eines von ARWID
zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde
berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein
Interesse an der weiteren Vertragserfüllung
nicht mehr besteht.
4.7 ARWID haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern der Lieferverzug auf einer von ARWID zu
vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist
zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf
einer von ARWID zu vertretenden vorsätzlichen
Vertragsverletzung beruht, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.8 Im Übrigen haftet ARWID für den Fall des
Lieferverzuges für jede vollendete Woche
Verzug im Rahmen einer pauschalierten
Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des
Lieferwertes, maximal jedoch mit 15% des
Lieferwertes.
4.9 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des
Kunden bleiben unberührt.
5.
Nutzung von Daten
5.1 Soweit in den Angeboten und Auftragsbestätigungen
von dem Kauf von Datenmaterial gesprochen
wird, so ist damit – vorbehaltlich einer
abweichenden Regelung im Einzelfall – die
Einräumung eines zeitlich unbeschränkten
Nutzungsrechtes bezüglich der gelieferten
Daten zu verstehen. Das Nutzungsrecht kann
durch den Kunden nicht auf Dritte übertragen
werden. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv.
Etwaige Rechte an den Daten, insbesondere nach
den §§ 87a ff. UrhG verbleiben in jedem Fall
bei ARWID.
ARWID ist berechtigt, die Daten selbst
zu nutzen oder Dritten entsprechende
Nutzungsrechte einzuräumen.
5.2 Soweit in den Angeboten und Auftragsbestätigungen
von der Miete von Datenmaterial gesprochen
wird, so ist damit – vorbehaltlich einer
abweichenden Regelung im Einzelfall – die
Einräumung eines beschränkten
Nutzungsrechtes bezüglich der gelieferten
Daten zu verstehen. Soweit keine besondere
Bestimmung über den Umfang des Nutzungsrechts
getroffen wird, so besteht dieses nur zur
einmaligen eigenen Nutzung, welche spätestens
vier Monate nach Lieferung der Daten
abgeschlossen sein muss. Die Übertragung des
Nutzungsrechts durch den Kunden auf Dritte ist
ausgeschlossen, falls nicht anders vereinbart
wurde.
5.3 Im Falle eines nur begrenzten Nutzungsrechts hat
der Kunde unmittelbar nach der letzten zulässigen
Nutzung oder nach Ablauf der zur Nutzung
eingeräumten Zeit die gelieferten Datenbestände
zu löschen und dies auf Verlangen gegenüber
ARWID mitzuteilen. Soweit die Daten auf
Datenträger geliefert wurden oder von Seiten
des Kunden Datenträger mit den gelieferten
Daten angefertigt wurden, so sind sämtliche
vorhandenen Datenträger auf Kosten des Kunden
an ARWID herauszugeben. Der Kunde darf jedoch
die Daten derjenigen Adressaten weiternutzen,
die auf die im Rahmen der zulässigen Nutzung
durchgeführten Werbeaktion reagiert haben.
5.4 Wird ausdrücklich die Lieferung von Daten zur
Nutzung durch Agenturen, Listbroker und
Telemarketingunternehmen vereinbart, so gilt
– vorbehaltlich einer abweichenden Regelung
– Folgendes: Der Kunde hat in diesem Fall
das Recht, das Datenmaterial an einen Dritten
weiterzugeben, wenn er zuvor mittels
entsprechender vertraglicher Vereinbarungen
sicherstellt, dass der Dritte die gelieferten
Daten nur in dem vereinbarten Umfang nutzt.
Dies erfolgt regelmäßig durch Vereinbarung
entsprechender Vertragsstrafen. Etwaig
entstehende Vertragsstrafeansprüche des
Kunden gegen Dritte aus derartigen
Vereinbarungen werden bereits jetzt an ARWID
abgetreten. Der Kunde wird ARWID auf Verlangen
unter Vorlage der Verträge offenlegen, an wen
er die Daten geliefert und auf welche Weise er
sichergestellt hat, dass die Daten nur in dem
vereinbarten Umfang genutzt werden können.
Eine Eigennutzung durch den Kunden ist bei
Weitergabe der Daten an einen Dritten
ausgeschlossen.
5.5 Soweit keine anderslautende Vereinbarung
getroffen wird, hat ARWID das Recht, bestellte
Daten mit bis zu 5% des Datenumfanges
Kontrolldaten anzureichern, die der Überwachung
des Umfanges der Datennutzung durch ARWID
dienen.
5.6 ARWID weißt an dieser Stelle ausdrücklich
darauf hin, dass der Kunde die zur Verfügung
gestellten Datensätze nur nach jeweils
geltendem Recht zu Werbezwecken bzw. Kampagnen
einsetzen darf. Für die sichere Speicherung,
den sicheren Umgang und die ordnungsgemäße
Verwendung von Datensätzen, sowie ggf. deren
ordnungsgemäße Löschung, ist
ausschliesslich der Kunde verantwortlich.
Jeder Werbetreibende ist stets selbst für das
ordnungsgemäßes Handeln und den
gesetzeskonformen Umgang mit Daten und die
entsprechenden Werbe- oder Image-Kampagnen
verantwortlich. ARWID haftet nicht für evtl.
Verfehlungen des Kunden.
6.
Vertragsstrafe bei Überschreitung der eingeräumten
Nutzung
6.1 Soweit der Kunde ihm von ARWID überlassene
Daten nach Beendigung des Nutzungsrechts gemäß
Ziff. 5 verwendet, steht ARWID im Falle einer
schuldhaften Verletzung die Zahlung einer
Vertragsstrafe zu, die das Zehnfache des für
die Lieferung angefallenen Entgelts beträgt.
Die Vertragsstrafe fällt auch dann in voller
Höhe an, wenn der Kunde nur einzelne Datensätze
aus der Lieferung über die eingeräumte
Nutzung hinaus verwendet.
6.2 Die Einforderung einer Vertragsstrafe schließt
die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens nicht aus.
7.
Beschaffenheit und Mängelhaftung
7.1 Selektion und Beschaffenheit der Daten richtet
sich ausschließlich nach den vereinbarten
Vorgaben. Den Parteien ist bewusst, dass eine
letztverbindliche Richtigkeits- und Aktualitätsgewähr
der einer ständigen Fluktuation unterworfenen
Daten nicht möglich ist. Vorbehaltlich einer
anderen Vereinbarung sind die von den Parteien
getroffenen Vorgaben daher stets nur im
Hinblick auf den Inhalt des bei ARWID
vorhandenen Datenbestandes zu beziehen. ARWID
tritt allerdings dafür ein, den Datenbestand
stets mit der gebotenen Sorgfalt und den in
zulässiger Weise zugänglichen
Erkenntnisquellen zu pflegen und zu
aktualisieren.
7.2 ARWID ist dazu berechtigt, zu jeder Bestellung
bis zu zehn Prozent mehr Datensätze ohne
gesonderte Berechnung zu liefern. Damit kann
ARWID von sich aus der vorstehend
beschriebenen Tatsache Rechnung tragen, dass
eine letztverbindliche Richtigkeits- und
Aktualitätsgewähr nicht möglich ist. Mängelrechte
des Kunden scheiden bis zu einem Umfang der
nach der vorstehenden Regelung gelieferten
Datensatzmenge aus, soweit diese den
vereinbarten Vorgaben entsprechen.
7.3 Will der Kunde die gelieferten Daten für eine
bestimmte Kontaktaufnahme in einer bestimmten
Werbeform nutzen, so hat er grundsätzlich
selbst sicherzustellen, dass die rechtlichen
Voraussetzungen hierfür eingehalten werden,
insbesondere etwaig erforderliche
Einwilligungserklärungen vorliegen und diese
sich auch auf die konkrete Werbeansprache
erstrecken. Zu diesem Zwecke ist ein
Datenabgleich mit anderen beim Kunden bereits
vorhandenen Daten ausdrücklich zulässig.
7.4 Bezieht sich die Lieferung auf Daten, zu denen
ausdrücklich eine Einwilligungserklärung
vorliegt, so steht ARWID nur dazu ein, dass zu
den jeweiligen Datensätzen überhaupt Erklärungen
abgegeben wurden. ARWID kann weder eine
Haftung dafür übernehmen, dass die
entsprechende Erklärung tatsächlich von der
entsprechenden Person abgegeben wurde noch dafür,
dass die abgegebene Erklärung im Einzelfall
die vorgesehene Maßnahme abdeckt, weil auch
vorhandene Einwilligungserklärungen in
sachlicher und zeitlicher Reichweite
auslegungsfähig sind.
7.5 Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden
setzt voraus, dass dieser der ihm nach § 377
HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
nachgekommen ist.
7.6 Soweit die gelieferten Daten nicht der
vereinbarten Beschaffenheit entsprechen, kann
der Kunde zunächst nur Nachlieferung
vereinbarungsgemäßer Datensätze verlangen.
Erst wenn die Nacherfüllung fehl schlägt,
ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, im
Umfang des Mangels den Rücktritt vom Vertrag
oder Minderung zu erklären.
7.7 Macht der Kunde im Rahmen der Mängelgewährleistung
Schadensersatzansprüche gegen ARWID geltend,
gilt die Regelung unter Ziff. 8.
7.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche
beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
7.9 Erstattungsleistungen, die ARWID ohne nähere
Erklärung gegenüber dem Kunden erbringt,
sind mangels entgegenstehender Vereinbarung
als Kulanzerstattung anzusehen und begründen
keine Verpflichtungen für ARWID.
8.
Haftungsbeschränkung
8.1 ARWID haftet dem Kunden für Schäden, außer im
Fall der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, nur, wenn und soweit ARWID,
deren gesetzlichen Vertretern, leitenden
Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Im Fall der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haftet ARWID für jedes
schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen
Vertreter, leitender Angestellten oder
sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8.2 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter
oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von ARWID,
ist die Haftung der Höhe nach auf die bei
Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren
Schäden begrenzt.
8.3 Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden,
insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter
oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von ARWID.
Eine Haftung für Portokosten, Druckkosten,
die Beauftragung von Telefonmarketingagenturen
oder vergleichbare, im Rahmen einer
Werbekampagne angefallener Kosten, schließt
ARWID aus, es sei denn, es ist Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit von ARWID und seinen
gesetzlichen Vertretern, leitenden
Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen
nachweisbar.
8.4 Die in unseren Adressdatensätzen enthaltenen
E-Mail Adressen beziehen wir aus öffentlichen
Quellen. Für die Verwendung sollte vorher
eine Zustimmung des Interessenten eingeholt
werden (Opt-in).
8.5 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und
Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall
der Übernahme ausdrücklicher Garantien und
im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
8.6 Soweit die Schadensersatzhaftung ARWID gegenüber
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch im Hinblick auf persönliche
Schadensersatzhaftung deren Angestellter,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.
Sonstiges
9.1 ARWID ist berechtigt, dem Kunden im Rahmen der
Regelung des § 7 Abs. 3 UWG, an die von dem
Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehung übermittelten
E-Mail-Adresse eigene Newsletter zu versenden.
Der Kunde kann dem jederzeit durch einfache
E-Mail, Anruf, Telefax oder postalische
Mitteilung widersprechen.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber ARWID,
gelieferte Daten nur unter Berücksichtigung
des geltenden Rechts, insbesondere der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu
verwenden (siehe dazu auch Pkt. 5.6 dieser
AGB).
10.
Erfüllungsort, anwendbares Recht und
Gerichtsstand
10.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht
etwas anderes ergibt, ist der Geschäftssitz
von ARWID Erfüllungsort.
10.2 Auf die Vertragsbeziehung findet das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung, wobei
die Geltung aller internationalen und
supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen,
insbesondere des UN-Kaufrechts ausgeschlossen
wird.
10.3 Sofern der Kunde Kaufmann ist, gilt der Sitz
von ARWID als vereinbarter Gerichtsstand.
ARWID ist jedoch dazu berechtigt, den Kunden
auch an dessen Sitz zu verklagen.
Erkelenz, Dezember 2005
WIDERRUFSRECHT
Das Angebot von ARWID
richtet sich ausschließlich nur an
Gewerbetreibende (B2B). Durch den B2B-Handel
ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen.
Trotz ständiger Aktualisierung und Überarbeitung
unserer Datenbanken können wir wegen der
Fluktuation innerhalb der Adressgruppen keine
Gewähr dafür bieten, dass in unseren
Adressdateien zum Zeitpunkt der Lieferung an
den Kunden sämtliche Anschriften postalisch
richtig und für jede Branchen-und Zielgruppe
vollständig oder alle Zusatzdaten korrekt
sind. Dies gilt gleichermaßen für
Telefondaten und E-Mail-Adressen.
Da wir die Anschriften aus allgemein zugänglichen
Registern, Verzeichnissen und Eigenangaben
zusammenstellen, können wir nicht gewährleisten,
dass ein Adressat das ist oder noch ist, wofür
er sich bei der Erfassung oder der letzten
Aktualisierung der Adressen ausgegeben hat
oder von dritter Seite ausgegeben wurde.
Retouren (Rückläufer) sind aus diesem Grund
unvermeidlich und stellen keinen Mangel der
Liefersache dar. Solche unvermeidbaren
Retouren werden nicht vergütet.
Sofern wir dies in unseren Angeboten und
Auftragsbestätigungen nicht ausdrücklich
zusichern, ist mit der Übermittlung von
Telefon- und Faxnummern sowie von
E-Mail-Adressen keine Zusage verbunden, dass
der Adressat zu einer werblichen Ansprache auf
diesen Kommunikationswegen seine Einwilligung
erteilt hat.
Für Rückfragen
aller Art stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sie können
uns erreichen über das Kontaktformular oder unserer
Telefonnummer, welche Sie im Impressum finden.
Ihr Team von
ARWID
Abt.: Firmenadressen
nach
oben
PS:
(Ohne
Rechts- und Steuerberatung gem. § 6 StBerG)
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